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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ANTON BAUER GMBH

 

  1. Gegenstand und Geltung

 

  • Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten im Falle der Einbeziehung für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen der Anton Bauer GmbH, FN 339407d, Neufang 42, 3483 Feuersbrunn, office@antonbauer.at („ANTON BAUER“), insbesondere auch für solche, die elektronisch über einen allfälligen Online-Shop sowie über allfällige digitale Anwendungen, Dienste und lokale und mobile Applikationen („Apps“) von ANTON BAUER (allesamt gemeinsam „digitale Dienste“) abgewickelt werden.

 

  • ANTON BAUER ist berechtigt, die nachstehenden AGB ohne Angabe von Gründen jederzeit zu ändern. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

 

  • ANTON BAUER ist nur bereit, zu den in diesen AGB geregelten Bedingungen zu kontrahieren und ihre Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB anzubieten. Vertrags-, Auftrags-, Geschäfts-, Liefer- oder sonstige Bedingungen von Vertragspartnern sind ausgeschlossen und gelten nur, sofern und soweit deren Geltung von ANTON BAUER schriftlich anerkannt wurde. Ausdrückliche oder konkludente (Erfüllungs-)Handlungen oder Schweigen von ANTON BAUER gelten nicht als Akzeptierung solcher Bedingungen von Vertragspartnern.

 

  • Diese AGB können elektronisch auf der Website von ANTON BAUER https://www.antonbauer.at/ abgerufen, ausgedruckt, downgeloaded und auf einem Speichermedium gespeichert werden.

 

  1. Leistungen

 

  • Allgemeines

 

ANTON BAUER bietet als Weingut Waren, insbesondere alkoholische und nicht-alkoholische Getränke, und Dienstleistungen (zB Weinverkostungen, etc) an und verkauft diese an Unternehmen und Verbraucher („Kunden“), gegebenenfalls auch über digitale Dienste.

 

Angaben von ANTON BAUER hinsichtlich der Beschaffenheit oder von Eigenschaften ihrer Leistungen und Ergebnisse welcher Art auch immer (zB in Produktbeschreibungen, Prospekten, Katalogen oder auf sonstigen Inhalten) sind unverbindlich, soweit eine Verbindlichkeit oder bestimmte Eigenschaften oder eine Beschaffenheit nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wird.

 

  • Persönliche Voraussetzungen

 

Der Abschluss eines Vertrages mit ANTON BAUER ist nur voll geschäftsfähigen und eigenberechtigten Personen oder solchen, die mit ausdrücklicher Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter handeln, gestattet. Bei minderjährigen oder nicht eigenberechtigten Personen ist ANTON BAUER bei Kenntniserlangung der Geschäftsunfähigkeit zum sofortigen Vertragsrücktritt und zur Verweigerung der (weiteren) Vertragserfüllung berechtigt (aber nicht verpflichtet).

 

Das Anbieten und der Verkauf alkoholischer Produkte durch ANTON BAUER erfolgt nur unter Einhaltung der Bestimmungen des Nö Jugendschutzgesetzes. Personen, welche eine Vertragserklärung (zB eine Bestellung) abgegeben haben, haben über Aufforderung von ANTON BAUER unverzüglich und nachweislich einen amtlichen Lichtbildausweis oder eine Jugendkarte, die nach den jeweiligen landesrechtlichen Jugendschutzbestimmungen zum Nachweis des Alters geeignet ist, an ANTON BAUER zu übermitteln, widrigenfalls ANTON BAUER berechtigt ist, vom Vertragsabschluss Abstand zu nehmen oder von einem bereits abgeschlossenen Vertrag sofort mit Wirkung ex-tunc zurückzutreten und die Vertragserfüllung zu verweigern.

 

WICHTIGER HINWEIS: Alkohol ist gesundheitsschädigend, kann zu Beeinträchtigungen führen und süchtig machen. Produkte von ANTON BAUER, welche Alkohol enthalten, sind nur für Personen geeignet, die sich in einer allgemein guten gesundheitlichen Verfassung befinden. Personen, welche an Krankheiten oder Unverträglichkeiten leiden, Diabetiker oder schwanger sind, wird ausdrücklich empfohlen, vor dem Genuss von alkoholischen Produkten einen Arzt zu konsultieren und ihre gesundheitliche Verfassung untersuchen zu lassen. Gesundheitliche oder gar medizinische Ratschläge werden von ANTON BAUER nicht erteilt.

 

  • Angebot, Bestätigung, Vertragsabschluss

 

Angebote von ANTON BAUER sind stets begrenzt mit der Verfügbarkeit und freibleibend (unverbindlich), sodass sie nur eine Aufforderung an Kunden darstellen, ein Angebot an ANTON BAUER zu legen. Angebote (zB Aufträge, Bestellungen und Änderungen derselben) von Kunden („Angebot“) sind rechtsverbindlich und werden nur berücksichtigt, wenn sie schriftlich oder elektronisch (durch Ausfüllen und Absenden eines elektronischen Formulars über den Online-Shop oder per E-Mail) unter Angabe der für die Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten sowie nach Akzeptierung dieser AGB und Bestätigung der Kenntnisnahme der entsprechenden Rücktritts- und Widerrufsbelehrungen sowie -formulare (über den Online-Shop durch aktives Anklicken der jeweiligen Tick-Boxes) erfolgen.

 

Rechtsgeschäfte (Verträge) kommen erst mit Annahme des kundenseitigen Angebotes durch ANTON BAUER („Annahme“) zustande. Die Annahme kann entweder durch ausdrückliche Erklärung (zB Vertragsunterfertigung, Angebotsbestätigung) oder schlüssig durch Bereitstellung oder Lieferung der bestellten Ware(n) oder durch Erbringung der bestellten Leistung(en) erfolgen. Eine automatisiert generierte Empfangsbestätigung per E-Mail, in welcher das elektronische Angebot des Kunden nochmals angeführt wird, dokumentiert jedoch lediglich den Eingang desselben bei ANTON BAUER und stellt noch keine Annahme von ANTON BAUER dar.

 

Kostenvoranschläge von ANTON BAUER sind unverbindlich, sofern ANTON BAUER nicht ausdrücklich schriftlich eine Verbindlichkeit zugesagt hat.

 

ANTON BAUER ist berechtigt, Kalkulations-, Rechen- oder Schreibfehler in ihren Kostenvoranschlägen, Angeboten, Annahmen oder anderen Schriftstücken jederzeit mit bindender Wirkung für den Vertragspartner zu korrigieren.

 

  1. Preise, Zahlungsbedingungen, Lieferung, Verzug

 

  • Preisangaben von ANTON BAUER verstehen sich in Euro (EUR), und zwar an Verbraucher brutto, dh inklusive der in Österreich jeweils geltenden Umsatzsteuer und an Unternehmer netto, dh zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer, aber in jedem Fall exklusive (dh zuzüglich) Verpackungs-, Liefer-, Transport(versicherungs)- und Versandkosten sowie etwaiger sonstiger Steuern und Abgaben (Aus- und Einführsteuern, Zölle, etc). Sofern zwingend vorgeschrieben, werden diese Kosten von ANTON BAUER gesondert ausgewiesen. Eine Versicherung für den Transport wird nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden auf dessen Rechnung abgeschlossen.

 

  • Alle Preise gelten bis auf Widerruf. ANTON BAUER ist berechtigt, eine angemessene Preiserhöhung vorzunehmen, wenn nach Angebotslegung Änderungen bei Rohstoff- oder Hilfsmaterialpreisen, Löhnen, Gehältern, Frachten oder sonstigen öffentlichen Abgaben oder Gebühren eintreten; bei Verbrauchern innerhalb der Grenzen des KSchG.

 

  • Mehrere Personen auf Seiten eines Vertragspartners von ANTON BAUER schulden ANTON BAUER die solidarische Leistungserbringung (Zahlung).

 

  • ANTON BAUER ist zur elektronischen Rechnungsausstellung und -übermittlung an die kundenseitig bekannt gegebene E-Mail-Adresse berechtigt. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde (zB Vorauszahlung oder Sofort-Überweisung im Online-Shop) sind Rechnungen von ANTON BAUER unverzüglich nach Zustellung an die kundenseitig angegebene Adresse oder E-Mail-Adresse spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Die Zahlung ist entweder durch einlangende Überweisung auf das Konto von ANTON BAUER oder in bar zu leisten. Kosten des Zahlungsverkehrs (zB Bankgebühren aufgrund von Auslandsüberweisungen) sind vom Kunden zu tragen. Ein Skontoabzug wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt. Teilzahlungen werden nur akzeptiert, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.

 

  • Kunden, die Unternehmer sind, haben sämtliche Rechnungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und Einwendungen binnen 7 (sieben) Tagen ab Zustellung bei ANTON BAUER zu erheben. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Richtigkeit der Rechnung als von ihm anerkannt.

 

  • Zahlungen sind ausschließlich an ANTON BAUER und nicht an Vertreter oder Vertriebspartner (wie zB Handelsvertreter oder Handelsmakler) von ANTON BAUER zu leisten. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Verzugszinsen als vereinbart. Bei kundenseitigem Zahlungsverzug ist ANTON BAUER berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen durch den betreffenden Kunden die Vertragserfüllung zu verweigern und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 918 ABGB) von einem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten bzw Schadenersatz (insbesondere für frustrierte Aufwendungen) zu verlangen.

 

  • Zahlungen des Kunden werden – selbst bei anderslautender Widmung – stets auf die älteste offene Rechnung bzw Forderung von ANTON BAUER angerechnet, wobei die Zahlungen zunächst auf die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten von Betreibungsmaßnahmen, anschließend auf Verzugszinsen und erst danach auf das Kapital angerechnet wird.

 

  • ANTON BAUER ist zur Zession von Kundenforderungen berechtigt. In diesem Fall wird die Forderungsabtretung dem Kunden gegenüber angezeigt. Der Kunde ist dann berechtigt und verpflichtet, an das jeweils benannte Factoring-Unternehmen zu bezahlen.

 

  • Die Lieferung von Waren bzw die Erbringung von Dienstleistungen erfolgt – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – nur gegen Vorauszahlung bzw nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages sowie nach Beschaffung etwaiger erforderlicher Unterlagen, Angaben, Genehmigungen, Freigaben oder dergleichen durch den Kunden. Etwaige Liefer- und Leistungsfristen beginnen nicht vor Erfüllung all dieser Verpflichtungen.

 

  • Die Lieferung von Waren bzw die Erbringung von Dienstleistungen erfolgt ab Werk bzw Lager. Teillieferungen von ANTON BAUER sind zulässig. Der Versand an unternehmerische Kunden erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Lieferung von ANTON BAUER gilt mit der Übergabe an den Kunden, beim Versendungsverkauf mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt als erfolgt.

 

  • Allfällige angegebene Liefer- oder Leistungstermine bzw -fristen sind nur als ungefähr zu betrachten und nicht verbindlich. Die Vereinbarung eines fixen oder regelmäßigen Liefertermins bedarf zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bezeichnung als solcher und der nachweislichen, unzweifelhaften Bestätigung von ANTON BAUER.

 

  • Sind kundenseitig bestellte Produkte vorübergehend nicht verfügbar, so wird ANTON BAUER dies dem Kunden unverzüglich mitteilen. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als drei Wochen (aus welchen Gründen auch immer) haben sowohl der Kunde als auch ANTON BAUER das Recht, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.

 

  • ANTON BAUER ist für die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Pflichten nicht verantwortlich, sofern diese auf unvorhersehbaren Umständen, die von ANTON BAUER nicht zu vertreten sind, Zufall oder höherer Gewalt beruht, wie etwa auf Naturereignissen, Krieg, Terroranschlägen, Ein- und Ausfuhrsperren, Streiks, Unruhen, Betriebsstörungen, Störungen der Strom- oder Internetverbindung, technischen Gebrechen, Epidemien / Pandemien, hoheitlichen Eingriffen oder Maßnahmen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Energieknappheit, Mangel an Transportmitteln und ähnlichen Umständen, auch wenn sie bei Vorlieferanten und Erfüllungsgehilfen eintreten. Sofern derartige Umstände die Leistungserbringung vorübergehend unmöglich machen, verlängern sich allfällige Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der vorübergehenden Behinderung.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

 

  • Alle Waren von ANTON BAUER bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen (wie Kosten und Spesen) sowie allfälliger Schadenersatzansprüche, und aller und der Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten (auch aus anderen Rechtsgeschäften mit ANTON BAUER) durch den Kunden im Eigentum von ANTON BAUER.

 

  • Im Falle des (Zahlungs-)Verzuges ist ANTON BAUER berechtigt, ihre Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch ANTON BAUER liegt noch kein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser von ANTON BAUER nicht ausdrücklich erklärt wird.

 

  • Der Kunde ist nur berechtigt, über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verfügen und diese weiter zu veräußern, wenn er im Vertrag mit seinem Vertragspartner ANTON BAUER einen erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt einräumt. Die Forderungen des Kunden aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher Forderungen von ANTON BAUER aus der Geschäftsbeziehung an ANTON BAUER abgetreten. ANTON BAUER nimmt diese Abtretung an.

 

  • Zur Wiederverwendung bestimmtes Leergut (Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer, Getränke-Container und Paletten) wird dem Kunden lediglich zum Zweck des Transportes und / oder der Lagerung zur Verfügung gestellt und bleibt unabhängig von der Bezahlung eines Pfandes jedenfalls im Eigentum von ANTON BAUER. Jegliche andere Nutzung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, ist dem Kunden untersagt.

 

  1. Nutzung digitaler Dienste

 

  • Technische Voraussetzungen

 

Um digitale Dienste von ANTON BAUER (zB den Online Shop oder Apps) nutzen zu können, haben Kunden die erforderlichen technischen Voraussetzungen auf eigene Kosten zu erfüllen. So haben Kunden selbst auf eigene Kosten für geeignete Hard- und Software sowie für einen geeigneten Zugang zum Internet zu sorgen und auch die Verbindungskosten gegenüber Mobilfunk- und Internetbetreibern selbst zu tragen. Kunden wird, nicht zuletzt zur Vermeidung von Sicherheitsrisiken, empfohlen, ihre Hard- und Software auf dem aktuellen Stand zu halten. Sollten sich die allgemeinen technischen Standards in Zukunft verändern, so haben sich die Kunden diesen Veränderungen auf eigene Kosten anzupassen.

 

  • Sonderbestimmungen für Apps

 

Apps und die ihnen zugrunde liegenden Technologien dürfen nicht in bzw für folgende Länder, Stellen bzw Personen heruntergeladen oder an sie exportiert bzw reexportiert werden: (i) Birma (Myanmar), Irak, Iran, Kuba, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien oder andere Länder, gegen die die USA ein Embargo verhängt hat (oder Einwohner oder Staatsbürger eines dieser Länder); (ii) eine Person auf der Liste „Specially Designated Nationals” des US-Finanzministeriums oder auf der „Denied Party or Entity List” des US-Handelsministeriums und (iii) verbotene Länder, Personen, Endbenutzer oder Einheiten, die in den US-Exportgesetzen angegeben sind. Es liegt in der ausschließlichen Verantwortung der Kunden, bei der Nutzung der App sämtliche in- und ausländischen Gesetze einzuhalten. Die Verpflichtung der Kunden, bei Verwendung der App die Nutzungsbedingungen der Betriebssysteme (zB iOS, Android oder Microsoft) der von ihnen verwendeten Geräte, auf dem die App installiert ist, einzuhalten, wird durch ein Vertragsverhältnis mit ANTON BAUER nicht berührt.

 

  1. Gewährleistung, Haftung

 

  • ANTON BAUER leistet Verbrauchern gegenüber Gewähr gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften. Für Sachmängel oder Schäden, die durch ungeeigneten oder unsachgemäßen Transport, ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung oder ungeeigneten oder unsachgemäßen Ausschank durch den Kunden oder durch ANTON BAUER nicht zurechenbare Dritte entstehen, wird seitens ANTON BAUER keine Gewährleistung oder Haftung übernommen.

 

  • Unternehmen gegenüber beginnt die Gewährleistungsfrist für alle Waren und Dienstleistungen mit Zustellung bzw mit Beginn der Leistungserbringung von ANTON BAUER und beträgt 6 (sechs) Monate. Nur wesentliche Mängel berechtigen unternehmerische Kunden zur Verweigerung der Übernahme. Der unternehmerische Kunde trägt während der gesamten Gewährleistungsfrist die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Produkte und Leistungen von ANTON BAUER.

 

  • ANTON BAUER haftet dem Kunden für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, aber – mit Ausnahme von Schäden an Personen und vorbehaltlich der zwingenden Bestimmungen des Produkthaftpflichtgesetzes in der jeweils geltenden Fassung – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Abgesehen von den vorangeführten Ausnahmen ist daher die Haftung von ANTON BAUER für Schäden bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

 

  • Unternehmern gegenüber haftet ANTON BAUER nicht für Folgeschäden, immaterielle und indirekte (mittelbare) Schäden sowie entgangenen Gewinn. Soweit die Haftung von ANTON BAUER nicht ausgeschlossen ist, trägt der unternehmerische Kunde die Beweislast für das Vorliegen eines Verschuldens von ANTON BAUER oder ihrer Erfüllungsgehilfen.

 

  • Soweit die Haftung von ANTON BAUER für Schäden ausgeschlossen ist, gilt dies auch für ihre Organe, organschaftlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber ANTON BAUER verjähren grundsätzlich in 12 (zwölf) Monaten. Dies gilt nicht für die unbeschränkte Haftung für Personenschäden sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

  • ANTON BAUER ist bemüht, eine möglichst hohe und sichere Verfügbarkeit und Funktionalität ihrer digitalen Dienste zu gewährleisten und Störungen und Fehler so gering wie möglich zu halten. ANTON BAUER schuldet aber keine ständige, uneingeschränkte, störungs- und fehlerfreie Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit ihrer digitalen Dienste. Digitale Dienste und Inhalte von Drittanbietern sind dem Einfluss von ANTON BAUER vollständig entzogen, auch wenn von ANTON BAUER auf diese – zB über eine Verlinkung – verwiesen wird. ANTON BAUER führt auch keine Kontrollen solcher externer digitaler Dienste und Inhalte durch und ist dazu gegenüber den Kunden auch nicht verpflichtet. ANTON BAUER übernimmt daher für den Betrieb, die Nutzung und die Nutzbarkeit externer digitaler Dienste und Inhalte auch keinerlei Gewährleistung, Haftung oder Verantwortung. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass eine Nutzung digitaler Dienste aufgrund technischer Schwierigkeiten, deren Ursache in der Sphäre von Drittanbietern oder von Kunden liegt, nicht möglich ist oder aufgrund von Verbindungsproblemen unterbrochen wird.

 

  • Mehrere Personen auf Seiten eines Vertragspartners von ANTON BAUER haften ANTON BAUER für die Erfüllung und Einhaltung der ihnen obliegenden Leistungen und Pflichten sowie für allfällige Schäden zur ungeteilten Hand (solidarisch).

 

  1. Sonstige Bestimmungen

 

  • Anfechtungsverzicht

 

Soweit nach zwingendem Recht zulässig, wird darauf verzichtet, diese AGB oder diesen AGB unterliegende Verträge zwecks Anpassung oder Aufhebung (bei unternehmerischen Kunden jedenfalls wegen Irrtums gemäß § 871 ABGB, Fehlens oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage und laesio enormis gemäß § 934 ABGB) anzufechten oder geltend zu machen, sie wären nicht gültig zustande gekommen oder nichtig.

 

  • Aufrechnungsverbot

 

Gegen den Anspruch von ANTON BAUER auf Bezahlung von Entgelten und sonstiger Kosten ist die Aufrechnung allfälliger Gegenforderungen ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften können Gegenforderungen nur bei Zahlungsunfähigkeit von ANTON BAUER sowie dann und insoweit aufgerechnet werden, als sie im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit der Kunden stehen, gerichtlich festgestellt oder von ANTON BAUER anerkannt worden sind.

 

  • Datenschutz

 

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen enthalten die Datenschutzinformationen, elektronisch abrufbar unter https://www.antonbauer.at/.

 

  • Erfüllungsort

 

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Zahlungen aus oder im Zusammenhang mit einem diesen AGB unterliegenden Vertrag ist der Sitz von ANTON BAUER (siehe Punkt 1.1.).

 

  • Immaterialgüterrechte

 

Vorbehaltlich einer gesonderten ausdrücklichen nachweislichen Vereinbarung werden Kunden keine Immaterialgüter- oder (Werk-)Nutzungsrechte welcher Art auch immer eingeräumt und verbleiben sämtliche Rechte bei ANTON BAUER. Auch alle physischen oder elektronischen Daten, Unterlagen und Inhalte von ANTON BAUER verbleiben in ihrem geistigen Eigentum bzw – sofern sie als Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes („UrhG“) geschützt sind – in ihrem Urheberrecht.

 

 

  • Online-Plattform zur Streitbeilegung, Information gemäß § 19 Abs 3 AStG

 

Die Europäische Kommission stellt eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS“) bereit, die elektronisch unter http://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. Kunden haben die Möglichkeit, diese Online-Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Gemäß § 19 Abs 3 Alternative-Streitbeilegung-Gesetz hat ANTON BAUER ihren Kunden, die Verbraucher sind, wenn sie mit diesen in einer Streitigkeit keine Einigung erzielen kann, auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger auf die für sie zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung hinzuweisen. Für Online-Geschäfte sind dies: http://www.ombudsmann.at und http://www.verbraucherschlichtung.or.at. ANTON BAUER erklärt, an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren vor den zuständigen Alternativ-Streitbeilegungsstellen nicht teilzunehmen.

 

  • Rechtswahl, Gerichtsstand

 

Angebote sowie allfällige vorvertragliche und vertragliche Verhältnisse von ANTON BAUER – einschließlich der Frage ihrer Gültigkeit und ihrer Vor- und Nachwirkungen – unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechtsabkommens. Bei Kunden, die Verbraucher sind, gilt diese Rechtswahl jedoch nur insoweit, als ihnen nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen nach dem Recht, das mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, gewährt wird.

 

Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Angeboten sowie vorvertraglichen und vertraglichen Verhältnissen von ANTON BAUER, wozu auch Streitigkeiten über deren Gültigkeit und ihrer Vor- und Nachwirkungen zählen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz von ANTON BAUER (siehe Punkt 1.1.) vereinbart. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder der Kunde im Ausland wohnt. Vertrags- und Verfahrenssprache ist Deutsch.

 

  • Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eines diesen AGB unterliegenden Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, sofern dem nicht zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, anstelle der nicht rechtswirksamen oder undurchführbaren Bestimmung unverzüglich eine solche schriftlich festzulegen, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was von den Vertragsparteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt im Falle von ergänzungsbedürftigen Regelungslücken.

 

  • Weitere Bestimmungen für Kunden als Verbraucher

 

Für Kunden, die Verbraucher sind, gelten die Rücktritts- und Widerrufsrechtsrechte gemäß der Rücktritts- und Widerrufsbelehrung laut Anlage zu diesen AGB, die als integrierender Bestandteile derselben gelten.

 

 

 

ANLAGE

Belehrung über Rücktritts- und Widerrufsrechte

bei Verbrauchergeschäften in Österreich

 

  1. Belehrung über das Rücktrittsrecht gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG)

 

  • Verbraucher im Sinne des § 1 des Konsumentenschutzgesetzes („KSchG“), die ihre Vertragserklärung weder in den vom Unternehmen für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem vom Unternehmen dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben haben, können von ihrem Vertragsantrag oder vom Vertrag gemäß § 3 KSchG zurücktreten.

 

  • Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 14 (vierzehn) Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde an den Verbraucher, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmens, die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechtes enthält, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von 12 (zwölf) Monaten und 14 (vierzehn) Tagen ab Vertragsabschluss bzw Warenlieferung zu. Wenn das Unternehmen die Urkundenausfolgung innerhalb von 12 (zwölf) Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 (vierzehn) Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält.

 

  • Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu:
  • wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmen oder ihren Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
  • wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind,
  • bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt EUR 25,00, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt EUR 50,00 nicht übersteigt,
  • bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz („FAGG“) unterliegen, oder
  • bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.

 

  • Die Erklärung des Rücktrittes ist an keine bestimmte Form gebunden, er ist jedoch mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss des Verbrauchers, vom Vertrag zurückzutreten, an das Unternehmen zu richten. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die Absendung der Rücktrittserklärung vor Ablauf der Rücktrittsfrist.

 

  1. Belehrung über das Rücktrittsrecht gemäß § 3a Konsumentenschutzgesetz (KSchG)

 

  • Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG können von ihrem Vertragsantrag oder vom Vertrag gemäß § 3a KSchG weiters zurücktreten, wenn ohne ihre Veranlassung für ihre Einwilligung maßgebliche Umstände, welche das Unternehmen im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.

 

Maßgebliche Umstände sind:

  • die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des Unternehmens erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann,
  • die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile,
  • die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und
  • die Aussicht auf einen Kredit.

 

  • Der Rücktritt kann binnen 1 (einer) Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die vorstehend angeführten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens 1 (einen) Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages durch beide Vertragspartner.

 

  • Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn:
  • er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden,
  • der Ausschluss des Rücktrittsrechts im Einzelnen ausgehandelt worden ist, oder
  • der Unternehmer sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrages bereit erklärt.

 

  1. Belehrung über das Rücktrittsrecht gemäß Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG)

 

  • Rücktrittsrecht und Rücktrittsfrist

 

Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG können gemäß § 11 Abs 1 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz („FAGG“) von einem Fernabsatzvertrag (§ 3 Z 2 FAGG) oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag (§ 3 Z 1 iVm Z 3FAGG) mit einem Unternehmen binnen 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

 

Die Frist zum Rücktritt beginnt:

  1. bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses,
  2. bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen:
  1. mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt,
  2. wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt,
  3. bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt,
  4. bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuerst gelieferten Ware erlangt,
    1. bei einem Vertrag, der die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten im Sinne der Definition des § 3 Z 6 FAGG zum Gegenstand hat, mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

 

  • Unterbliebene Aufklärung über das Rücktrittsrecht

 

Ist das Unternehmen seiner Informationspflicht nach § 4 Abs 1 Z 8 FAGG nicht nachgekommen, so verlängert sich die in § 11 leg cit vorgesehene Rücktrittsfrist um 12 (zwölf) Monate. Holt das Unternehmen die Informationserteilung innerhalb von 12 (zwölf) Monaten ab dem gemäß Punkt 3.2. für den Fristbeginn maßgeblichen Tag nach, so endet die Rücktrittsfrist 14 (vierzehn) Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher diese Information erhält.

 

  • Ausübung des Rücktrittsrechtes

 

Die Erklärung des Rücktrittes ist an keine bestimmte Form gebunden, er ist jedoch mittels einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten, an das Unternehmen zu richten. Der Verbraucher kann dafür das Musterformular Rücktritts- und Widerrufserklärung laut Anlage verwenden. Sofern das Unternehmen diese Möglichkeit vorgesehen hat, kann das Musterformular Rücktritts- und Widerrufserklärung oder eine anders formulierte Rücktrittserklärung auch auf der Website des Unternehmens elektronisch ausgefüllt und abgeschickt werden. Gibt der Verbraucher eine Rücktrittserklärung auf diese Weise ab, so hat ihm das Unternehmen unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang der Rücktrittserklärung auf einem dauerhaften Datenträger im Sinne des § 3 Z 5 FAGG zu übermitteln.

 

  • Pflichten des Unternehmens bei Rücktritt des Verbrauchers vom Vertrag

 

Tritt der Verbraucher nach § 11 Abs 1 FAGG (entspricht Punkt 3.1.) von einem Vertrag zurück, so hat das Unternehmen alle vom Verbraucher an das Unternehmen geleistete Zahlungen, gegebenenfalls einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung zu erstatten. Das Unternehmen hat für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, dessen sich der Verbraucher für die Abwicklung seiner Zahlung bedient hat; die Verwendung eines anderen Zahlungsmittels ist aber dann zulässig, wenn dies mit dem Verbraucher ausdrücklich vereinbart wurde und dem Verbraucher dadurch keine Kosten anfallen. Hat sich der Verbraucher ausdrücklich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung der ihm dadurch entstandenen Mehrkosten. Bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen kann der Unternehmer die Rückzahlung verweigern, bis er entweder die Ware wieder zurückerhalten oder ihm der Verbraucher einen Nachweis über die Rücksendung der Ware erbracht hat; dies gilt nicht, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Ware selbst abzuholen.

 

  • Pflichten des Verbrauchers bei Rücktritt von einem Kaufvertrag

 

Tritt der Verbraucher nach § 11 Abs 1 FAGG (entspricht Punkt 3.1.) von einem Kaufvertrag oder einem sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Vertrag zurück, so hat er die empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung, an das Unternehmen zurückzustellen; dies gilt nicht, wenn das Unternehmen angeboten hat, die Ware selbst abzuholen. Die Rückstellungsfrist ist gewahrt, wenn die Ware innerhalb der Frist abgesendet wird. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware sind vom Verbraucher zu tragen; dies gilt nicht, wenn das Unternehmen sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen, oder wenn es unterlassen hat, den Verbraucher über dessen Kostentragungspflicht zu unterrichten. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen die Ware zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert wurde, hat das Unternehmen die Ware auf eigene Kosten abzuholen, wenn solche Waren wegen ihrer Beschaffenheit üblicherweise nicht auf dem Postweg versendet werden. Der Verbraucher hat dem Unternehmen nur dann eine Entschädigung für eine Minderung des Verkehrswerts der Ware zu zahlen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit derselben zurückzuführen ist. Der Verbraucher haftet in keinem Fall für einen Wertverlust der Ware, wenn er vom Unternehmen nicht gemäß § 4 Abs 1 Z 8 FAGG über sein Rücktrittsrecht belehrt wurde. Außer den in dieser Bestimmung angeführten Zahlungen und allfälligen Mehrkosten nach § 14 Abs 2 FAGG dürfen dem Verbraucher wegen seines Rücktritts keine sonstigen Lasten auferlegt werden.

 

  • Pflichten des Verbrauchers bei Rücktritt von einem Vertrag über Dienstleistungen oder digitale Inhalte (im Sinne des § 3 Z 6 FAGG)

 

Tritt der Verbraucher nach § 11 Abs 1 FAGG (entspricht Punkt 3.1.) von einem Vertrag über Dienstleistungen zurück, nachdem er ein Verlangen gemäß § 10 FAGG (entspricht Punkt 3.9.) erklärt und das Unternehmen hierauf mit der Vertragserfüllung begonnen hat, so hat er dem Unternehmen einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den vom Unternehmen bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht. Ist der Gesamtpreis überhöht, so wird der anteilig zu zahlende Betrag auf der Grundlage des Marktwertes der erbrachten Leistungen berechnet. Die anteilige Zahlungspflicht nach Satz 1 besteht nicht, wenn das Unternehmen seiner Informationspflicht nach § 4 Abs 1 Z 8 und 10 FAGG nicht nachgekommen ist. Tritt der Verbraucher nach § 11 Abs 1 FAGG (entspricht Punkt 3.1.) von einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten (im Sinne des § 3 Z 6 FAGG) zurück, so trifft ihn für bereits erbrachte Leistungen des Unternehmens keine Zahlungspflicht. Außer der in Satz 1 dieses Punktes angeführten Zahlung dürfen dem Verbraucher wegen seines Rücktritts keine sonstigen Lasten auferlegt werden.

 

  • Auswirkungen des Rücktrittes auf akzessorische Verträge

 

Tritt der Verbraucher nach § 11 Abs 1 FAGG (entspricht Punkt 3.1.) vom Vertrag zurück, so gilt der Rücktritt auch für einen akzessorischen Vertrag im Sinne des § 3 Z 7 FAGG. Außer in den in den §§ 15 und 16 FAGG (entsprechend den Punkten 3.5. und 3.6.) angeführten Zahlungen dürfen dem Verbraucher daraus keine sonstigen Lasten auferlegt werden.

 

  • Ausnahmen vom Rücktrittsrecht

 

Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über:

  1. Dienstleistungen, wenn das Unternehmen – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach § 10 FAGG (entspricht Punkt 3.8.) sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechtes bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG (entspricht Punkt 3.1.) mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde,
  2. Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können,
  3. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
  4. Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  5. Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
  6. die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten (im Sinne des § 3 Z 6 FAGG), wenn das Unternehmen – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung nach § 5 Abs 2 oder § 7 Abs 3 FAGG – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG (entspricht Punkt 3.1.) mit der Lieferung begonnen hat.

 

  • Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist

 

Hat ein Fernabsatzvertrag oder ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag eine Dienstleistung, die nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge angebotene Lieferung von Wasser, Gas oder Strom oder die Lieferung von Fernwärme zum Gegenstand und wünscht der Verbraucher, dass das Unternehmen noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist gemäß § 11 FAGG (entspricht Punkt 3.1.) mit der Vertragserfüllung beginnt, so muss das Unternehmen den Verbraucher dazu auffordern, ihm ein ausdrücklich auf diese vorzeitige Vertragserfüllung gerichtetes Verlangen – im Fall eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger im Sinne des § 3 Z 5 FAGG – zu erklären.

 

 

 

ANLAGE

Musterformular Rücktritts- und Widerrufserklärung

 

Verbraucher können zur Ausübung ihres Rücktrittsrechtes nachstehendes Musterformular verwenden:

 

 

……………………………………………………………………..  …………………………………………………………………..

 

 

An:

Anton Bauer GmbH

Neufang 42

3483 Feuersbrunn

 

(Vorab) Per E-Mail: office@antonbauer.at  [empfohlen: mit Sende- und Lesebestätigung]

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Hiermit trete(n) ich(wir)

Name(n) und Adresse(n):           _____________________________________________________

 

                                                    _____________________________________________________

 

gemäß [Bitte ankreuzen!]              § 3 Konsumentenschutzgesetz

                                                       § 3a Konsumentenschutzgesetz

                                                       Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz

 

von dem von mir(uns) abgeschlossenen Vertrag vom [Datum] ________________________________

 

betreffend [Ware / Dienstleistung / Bestell-Nr] _______________________________________ zurück.

 

 

[Ort] ________________________________ am [Datum] ________________________________

 

 

 

_________________________________

Unterschrift der(s) Verbraucher(s)

[nur bei Mitteilung auf Papier]

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